AGB


1. Auftragserteilung, Verkauf, Lieferung
Vermietung und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs-, Miet- oder sonstige allgemeine Bedingungen des Käufers haben für uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Alle weiteren Vereinbarungen sowie Abänderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Lieferungsaufträge sind für den Besteller bindend. Soweit Lieferangebote diesen Aufträgen vorausgehen, sind sie auf die Dauer von 6 Wochen als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor der Auftragsannahme berichtigt werden.
Mündliche oder schriftliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn die Annahme binnen zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird. An uns gerichtete Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn die Annahme binnen zwei Wochen von uns schriftlich bestätigt wird.

2. Versand, Verpackung u.ä. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr das Käufers. Um eine bestmögliche Behandlung auf dem Transport zu gewährleisten, behalten wir uns vor, Art und Weg des Versandes selbst zu bestimmen. Sollten dennoch Transportschäden eintreten, ist folgendes zu beachten: Die Packstücke müssen sofort bei der Anlieferung auf äußerlich einwandfreie Beschaffenheit geprüft werden. Sichtbare Schäden bitte sofort auf den Frachtpapieren der Spedition quittieren lassen. Bei verdeckten Schäden sind der ausliefernde Spediteur und wir innerhalb von 4 Tagen zu benachrichtigen (Schadensprotokoll). Beschädigte Ware kann ohne vorherige Absprache nicht an uns zurückgeschickt werden.

3. Konstruktionsänderungen, Farb- und Beizabweichungen Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Geringfügige Abweichungen in den Maßen, in der Form und Farbe, sowie Beizung sind uns gestattet und berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Wir liefern Oberflächenfarbtöne nach unseren jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Farbkarten. Für andere als die hier aufgeführten Farbtöne und für eingesandte Farbproben erlauben wir uns, einen Aufpreis zu berechnen. Der Besteller ist darauf hingewiesen, daß eine entsprechende Abweichung in der Ansicht der Originalfarbe möglich ist. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.

4. Lieferzeit - wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Absendung der Ware vom Werk. Die in den Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind aber ohne Verbindlichkeit. Ersatzansprüche ohne in Verzugsetzung durch den Besteller aus nicht eingehaltenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Ferner berechtigt die Nichteinhaltung der Lieferfristen den Käufer, ohne Friststellung mit angemessener Nachfrist, nicht vom Vortrag zurückzutreten. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Behinderungen sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Käufer Anspruch auf Schadenersatz geltend machen oder Nachlieferung verlangen kann. Bei Bestellung
auf Abruf ist der Käufer spätestens 14 Tage nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Der Abruf muß mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.

5. Lieferbedingungen
1) Allgemeines
a) Die folgenden allgemeinen Liefer- u. Mietbedingungen sind Bestandteil aller unserer Kauf- und Mietangebote und Kauf- und Mietverträge.
b) Sämtliche abweichenden Nebenverein-barungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Geschäftsbe-dingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kauf-/Mietvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Kauf-/Mietgegenstandes zustande.
d) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
2) Mietgegenstand - Gegenstand des Mietver-trages sind die in unserer Auftragsbe-stätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
3) Mietzeit, Termine, Höhere Gewalt
a) Die Mietzeit beginnt zu den jeweils in den Mietaufträgen angegebenen Zeitpunkten. Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unserem Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Kauf-/Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Kunde ein Recht auf Schadenersatz hat.

6. Versand, Verpackung, Versicherung
a) Die Versendung des Mietgegenstandes erfolgt nur in der üblichen Standard-verpackung. Die Gefahr geht auf den Mieter mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Dies gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunter-nehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Eine Full-Service-Versicherung (keine Diebstahlversicherung) kann auf Wunsch von uns gegen Berechnung abgeschlossen werden.

7. Gewährleistung – Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer/Mieter zu und sind nicht abtretbar. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Sache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Käufer/Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Die Möglichkeit zur Nachbesserung muß mindestens zweimal unter angemessenen Fristen gewährt werden. Danach hat der Besteller Rücktrittsrecht, das binnen zwei Wochen, nachdem die letzte Nachbesserung durchgeführt wurde, auszuüben ist.

8. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
a) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsan-weisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten und die Geräte sachgemäß in der Originalverpackung zu verpacken und zu versenden.Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedienungsgemäßem Gebrauch der Mietsache entstehen.

9. Rückgabe der Mietgegenstände
a) Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.
b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.
c) Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsge-mäßem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

10. Rücktritt des Mieters - Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muß die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn erheben wir eine Stornogebühr von 50% des Mietzinses. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn entstehen Stornogebühren von 75% des Mietzinses. Bei Rücktritt bis 3 Tage vor Mietbeginn entstehen dem Mieter Stornokosten in voller Höhe des Mietzinses.

11. Mängelrügen - Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche, nach Eintreffen beim Empfänger, bei uns schriftlich eingehen. Etwaige Schäden durch den Versand werden behandelt wie in Punkt 2 beschrieben. Wird eine Beanstandung von uns als berechtigt anerkannt. so steht uns das Recht zu, die Ware entweder ordnungsgemäß herzustellen oder Ersatzlieferung zu leisten. Rücksendung beanstandeter Ware ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.

12. Zahlungsbedingungen – Zahlungen sind grundsätzlich gemäß unserer Rechnungsstellung zu leisten. Abzüge irgendwelcher Art sind nicht gestattet.

13. Eigentumsvorbehalt - Die Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, der sich aus halbjährlichem Abschlußtermin ergibt, bezahlt hat oder Schecks eingelöst sind. Eine Verfügung über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere dürfen derartige Waren weder verpfändet noch zur Sicherheit übergeben werden. Wird die Ware veräußert oder sonst an dritte Personen abgegeben, so werden hiermit die dem Käufer gegenüber dem Dritten erwachsenden Forderungen und Ansprüche schon jetzt im voraus an uns abgetreten. Der Lieferer kann die Abtretung offenlegen, wenn trotz Mahnung unter Einhaltung der Mahnfrist von 10 Tagen nicht gezahlt wurde. Verkauft der Käufer selbst die Ware unter Eigentumsvorbehalt weiter, so behält er hierdurch das Eigentumsrecht für uns vor. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Gegenstand oder neuen Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder von abgetretenen Forderungen und Ansprüchen dem Lieferer sofort anzuzeigen. Der Käufer trägt die Kosten einer Intervention und hat sie auf Verlangen des Lieferers vorzulegen.
Die durch den erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt seitens unseres Kunden an uns vorweg abgetretenen Forderungen gegen seine Schuldner werden uns in Höhe dar Forderungsbeträge freigegeben, die 100% des Nennwerts der Forderungen gegen unseren Kunden übersteigen.
14. Erfüllungsort - für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Singen. Für sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten, auch aus Schecks, ist das Amtsgericht in Singen, ohne Rücksicht auf die Höhe das Streitwertes ausschließlich zuständig, soweit es sich um kaufmännischen Geschäftsverkehr handelt.

15. Allgemeines
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, gelten alle übrigen in ihrer Wirksamkeit unbeschränkt. Die unwirksame Bestimmung soll in der Form verbindlich sein, wie sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und Wirksamkeit zu erlangen vermag.

Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.